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Vollmacht Sünden zu erlassen
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Welchen ihr die Sünden erlasst, denen sind sie erlassen;
und welchen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten.
Johannes 20, 23
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Nach seiner Auferstehung hat Jesus seine Jünger dazu bevollmächtigt, Sünden zu vergeben. Diese Vollmacht gilt auch uns, sofern wir Jünger Jesu, also wiedergeborene Christen sind.
Aber ist das nicht ein Widerspruch zu der stehenden biblischen Lehre, wonach nur Gott, und an seiner Stelle sein Sohn Jesus Christus, Sünden vergeben kann?
Dieser „Widerspruch“ wird am Besten anhand des folgenden Beispiels aufgelöst:
Die Jünger gehen hinaus, um das Evangelium zu predigen. Einige Menschen tun Buße angesichts ihrer Sünden und nehmen den Herrn Jesus auf. Die Jünger sind nun bevollmächtigt, ihnen zu sagen, dass ihre Sünden vergeben sind.
Andere verweigern sich einer Umkehr und wollen nicht an Jesus glauben. Die Jünger sagen ihnen nun, dass sie noch in ihren Sünden sind und für immer verlorengehen, wenn sie in diesem Zustand sterben.
Die Vollmacht, Vergebung zuzusprechen, wird im Übrigen seit jeher in der Kirche praktiziert, in dem der Gemeinde, nach dem Sündenbekenntnis, vor dem Abendmahl, in Namen Gottes, die Vergebung zugesprochen wird.
In der Praxis kann es auch um Fälle gehen, in denen ein Mensch,
der auch ein Mitchrist sein kann, unter der Last einer wirklichen oder auch nur vermeintlichen Verfehlung leidet, die er gegenüber einem vertrauenswürdigen Christen, der schweigen kann, bekennt und damit "beichtet".
Hier sollten wir füreinander da sein und für menschliche Nöte ein offenes Ohr und Herz haben. Insbesondere auch für Menschen, die sich aus allem ein Gewissen machen und unter Schuldgefühlen leiden. Hier kann Mut zugesprochen und auf die Vergebung Gottes,
in Jesus Christus, hingewiesen werden.
Liegt tatsächlich etwas Schwerwiegendes vor, wird im Laufe des Gesprächs erkennbar, wie ernst es dem Betreffenden mit seinem Schuldbekenntnis ist und ob er wirklich zur Umkehr bereit ist.
Es ist auch der Fall denkbar, dass jemand eine Lebensbeichte ablegt um sein Leben anschließend dem Herrn Jesus Christus zu übergeben.
In den Fällen, in denen die Reue echt ist, kann im Namen Jesu Christi vollmächtig die Vergebung zugesprochen werden. Die Sünden sind dann auch vor Gott weggenommen.
Es kann aber auch Hilfe angeboten und seelsorgerlicher Beistand geleistet werden, wenn jemand zwar umkehren möchte, aber die Kraft dazu nicht findet.
Zu alledem bedarf es keiner besonderen Ausbildung oder der Berufung in ein kirchliches Amt. Es reicht aus, ein echter und wirklicher Jünger Jesu zu sein, der vom Geist Gottes erfüllt ist und erkannt hat, um was es geht.
Das ist das allgemeine Priestertum aller Gläubigen, mit denen wir uns gegenseitig und anderen gegenüber zu Seelsorgern werden und damit wohl tun können. Dazu gehört dann auch, sich gegenseitig zu vergeben und die Vergebung zuzusprechen.
Von den Chancen, die sich aus dieser den Christen verliehenen Vollmacht ergeben, die zeigt dass der Christenstand ein besonderer Stand ist, sollte häufiger Gebrauch gemacht werden.
Die Sünden sind vergeben!
Das ist ein Wort zum Leben
für den gequälten Geist.
Sie sind´s in Jesu Namen;
in dem ist Ja und Amen,
was Gott uns Sündern je verheißt.
Das ist auch mir geschrieben:
auch ich bin von den Lieben,
weil Gott die Welt geliebt;
auch ich kann für die Sünden
bei Gott noch Gnade finden;
ich glaube, daß er mir vergibt.
Mein Hauptgesuch auf Erden
soll die Vergebung werden,
so wird mein Tod nicht schwer.
O, in den Sünden sterben
ist ewiges Verderben!
Denn wer will dann bestehen, wer?
Hier ist die Zeit der Gnaden,
der Angst sich zu entladen,
auf Gottes Wort zu ruhn,
die Seele zu erretten,
zu glauben und zu beten,
und das in Jesu Namen tun.
Ach Gott, lass meiner Seelen
den Trost doch niemals fehlen,
dass du die Schuld vergibst!
Wenn ich mich betend beuge,
so sei dein Geist mein Zeuge,
dass du dein Kind in Christus liebst.
Wenn ich von hinnen scheide,
so mach mir das zur Freude,
dass ich begnadigt bin.
Im Glauben der Vergebung
in Hoffnung der Belebung
geh ich alsdann im Frieden hin.
(Lied '
Die Sünden sind vergeben
', Philipp Friedrich Hiller (1699 - 1769) )
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