früh am Morgen (V. 28): Die römischen Behörden nahmen ihre Arbeit ziemlich früh auf, daher kann man davon ausgehen, dass die Verhandlung vor Pilatus gegen 6 Uhr morgens statt fand. Aus diesem Grund wird bei der Verhandlung außer den Verklägern Jesu relativ wenig „normales“ Volk anwesend gewesen sein, denn das Volk muss sogar solch positive Erwartungen in Jesus gehabt haben (siehe auch Jesu Einzug in Jerusalem - Joh. 12,13), dass die Hohenpriester sogar einen Aufruhr befürchteten (Lukas 14,2)! Darum geschahen Verhaftung, Verhör und Verurteilung auch in den Nacht- bzw. ganz frühen Morgenstunden.
Prätorium (V. 28): Sitz eines römischen Oberbefehlshabers oder Statthalters einer römischen Provinz. Auch die kaiserliche Leibgarde, die „Prätorianer“, wurden nach dem Prätorium benannt. Zwar befand sich der Sitz der römischen Verwaltung Judäas in Cäsarea (Apg. 23,33-35), aber Pilatus hatte eine weitere Residenz in Jerusalem und befand sich sicher wegen des Festes und der damit verbundenen Gefahr nationalistischer Aufstände zu diesem Zeitpunkt dort.
nicht unrein würden (V. 28): Hierbei handelt es sich um kein Gebot Gottes, sondern um einen rabbinischen Zusatz für das Betreten eines heidnischen Hauses, welches als kultisch unrein galt (siehe auch Apg. 10,28)
Pilatus (V. 29): Pilatus war von 26 bis 36 n. Chr. Statthalter (Prokurator) der Provinz Judäa. 36 n. Chr. ging er brutal gegen einen Zug von Leuten aus Samaria auf den Berg Garizim vor, was vermutlich zu seiner Amtsenthebung führte. Ihm wurde auch Raub, Bestechung, Zügellosigkeit, Hinrichtungen ohne juristische Verfahren, Grausamkeit etc. nachgesagt.
Wir dürfen niemanden töten (V. 31): Zwar gestanden die Römer den Judäern ein gewisses Maß an Selbstverwaltung zu, nicht aber die Vollstreckung eines Todesurteils. Dies war alleine den Römern vorbehalten.
Bist du der König der Juden? (V. 33): Das war das einzige was Pilatus interessieren musste und was ihn selbst in Schwierigkeiten (siehe Joh. 19,12) bringen konnte, denn nur Römer durften einen Vasallenkönig ernennen und eine Selbsternennung eines Königs wäre eine Bedrohung der römischen Oberherrschaft.
Barabbas (V. 40): aramäisch „Bar-Abba“, es bedeutet „Sohn des Vaters“(siehe hierzu Markus 14,36). Somit hatten die Verkläger die Wahl zwischen dem „Sohn des irdischen Vaters“ und dem „Sohn des himmlischen Vaters“.
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